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Ab Mai 2024 Heizungsförderung für Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern oder WEG’s.

    Die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt

    Ab Mai 2024 sind Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern oder WEG’s bei Maßnahmen am Gemeinschafts­eigentum, antrags­berechtigt.

    • Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit).
    • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemeinschafts­eigentum umgesetzt werden.

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