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Gipscomm-Energie

Fördermittelberatung

Mehr über Fördermittelberatung und Antragsprozess im Überblick

Ihr Partner an Ihrer Seite für effektive Fördermittelberatung

Bei Gipscomm-Energie stehen wir an Ihrer Seite, um Sie bei den Komplexen Anforderung in der Antragstellung, zu begleiten.

Durch unsere langjährigen Erfahrungen mit den verschiedenen Fördermittelgeber/Träger, erhalten einen Überblick über die Förderprogramme, die für Ihre Konzept in Frage kommt.

Sie werden von der Antragstellung bis zu Nachweisführung durch das G-Team unterstützt, unser Engagement endet erst dann, wenn die Förderung final abgeschlossen ist.

Durch die individuelle wählbare Intensität der Fördermittelberatung, sind wir in der Lage, ein Abgestimmtes Konzept für Ihr Projekt, anzubieten.

Darüber hinaus erhalten einen Überblick über die Förderprogramme, die für Ihre Konzept einschlägig sind.

Durch das interdisziplinäre aufgestellte Team können wir für viele Bundes-, Landes-, oder regionale Förderprogramm, die Fachexpertise zur Verfügung stellen. Bzw. sind als Berater und Sachverständige zugelassen.

Energieeffizienz-Experte (EEE)

Was ist ein Energieeffizienz-Experte und wofür ist er im Antragsprozess notwendig?

Im Rahmen der Antragstellung in der BEG EM ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen.

Wir sind in der Lage durch die Kennzeichnung als unabhängiges Energieberatungsunternehmen BAFA geförderte Energieberatung durchzuführen.

Für KFW Mittel können wir selbstverständlich die Sachverständigenaussage treffen und Sie bei der Nutzung der Programme und Umsetzung von Maßnahmen begleiten.

Dies gilt für:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
  • Anlagentechnik (außer Heizung).
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Bei den förderfähigen Maßnahmen: Heizungsoptimierung ist die Einbindung eines EEE optional.

Beantragt der Antragsteller mehrere Maßnahmen und ist mindestens für eine die Einbindung eines EEE verpflichtend, muss der EEE für den gesamten Antrag eingebunden werden.

Rolle des Energieeffizienz-Experten (EEE)

2024 Antragsprozess beim BAFA

Wie gestaltet sich der Antragsprozess beim BAFA für Anträge ab dem 01.01.2024?

Die BEG EM ist ein zweistufiges Förderverfahren und setzt sich wie folgt zusammen:

Die Stufe 1 (Antragsstufe) beginnt mit der Antragsstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides. 

Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 36 Monaten reserviert.

Der Bewilligungszeitraum wurde mit der Richtlinie für Anträge ab 01.01.2024 verlängert und kann anders als bisher nicht verlängert werden.

In Stufe 2 (Verwendungsnachweisstufe) erfolgt zunächst die Realisierung der zu fördernden Maßnahme.

Ist die Maßnahme abgeschlossen und wurden alle Rechnungen der umsetzenden Fachunternehmen bezahlt, erstellt der Antragsteller den zugehörigen Verwendungsnachweis online im BAFA-Portal.

Nach positiver Prüfung durch das BAFA wird der Festsetzungsbescheid erstellt und die Fördersumme ausgezahlt.

Ablauf des Antragsprozesses - Schritten zur Förderung:

Einholung von Angeboten/Beauftragung des Fachunternehmens oder des Energieeffizienz-Experten (EEE) zur Erstellung der TPB. Zunächst können Angebote von Fachunternehmen für die geplante Maßnahme eingeholt werden, spätestens zur Antragstellung muss allerdings ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen.

Wichtig: Mit Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen.

Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein. 1 Für jedes Fördersegment ist entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte für eine technische Projektbeschreibung (TPB) zu beauftragen, vgl.

Auf einen Blick:
Die neue Förderung für den Heizungstausch
BAnz AT
29.12.2023 B1 Zuschuss

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