Die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt
Ab Mai 2024 sind Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern oder WEG’s bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt.
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit).
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.