Gipscomm-Energie unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung von Abwärme, mit Veröffentlichung der Informationen der Plattform bei BfEE, § 16 & 17 EnEfG
Unternehmen mit einem Gesamtenergieeinsatz von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet die in ihrem Unternehmen entstehende Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und die anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Weiterhin sind Unternehmen auf Anfrage von Betreibern von Wärmenetzen oder Fernwärmeversorgungsunternehmen und sonstigen potenziellen wärmeabnehmenden Unternehmen verpflichtet, Auskunft über die Abwärme Potentiale zu geben, diese mindestens zum März eines jeden Jahres an die Bundesstelle für Energieeffizienz BfEE zu übermitteln und die übermittelten Informationen bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Das Gipscomm-Energie-Team unterstützt Sie in der Bewertung des Abwärmepotenzials, bei der Ausgestaltung von technischen Lösungen sowie bei der Veröffentlichung in der Plattform von Wärme bei BfEE.