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Gipscomm-Energie

BEG/KFW Einzelmaßnahmen

Förderhöhen und Höchstgrenzen für Einzelmaßnahmen der BEG/KFW

Förderhöhen bei Wohngebäude

8.3.1 Höchstgrenzen bei Wohngebäuden (WG)

Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen.

Für Maßnahmen, die sich nicht auf das gesamte Gebäude beziehen, ist für die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben nur die Anzahl der Wohneinheiten maßgebend, die von der Umsetzung der Maßnahme betroffen sind.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung nach Nummer 5.3 beträgt:

- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.

Förderfähige Ausgaben für die Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer 8.2 Buchstabe b sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen nach den Nummern 5.1 bis 5.5 in der Kreditförderung beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit.

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