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Ab dem 27.02.2024 die Heizungsförderung für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses, die dieses selbst bewohnen.

    Die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt

    Ab dem 27.02.2024 sind Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses, die dieses selbst bewohnen, antrags­berechtigt.

    So viel Förderung können Sie für den Heizungstausch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus erhalten:

    30 % Grundförderung: Wenn Sie jetzt auf eine klima­freundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuer­baren Energien umsteigen, erhalten Sie hierfür 30 % Grundförderung.

    70 % Förderhöchstsatz: Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Förder­satz von maximal 70 %.

    20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erhalten Sie, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Bio­masse­heizung durch eine klima­freundliche Heizung ersetzen. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.

    30 % Einkommens-Bonus: Bei einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro können Sie für die Er­neuerung Ihrer Heizung zusätzlich einen Einkommens­bonus in Höhe von 30 % beantragen.

    5 % Effizienz-Bonus: Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärme­quelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird.

    2.500 € Emissionsminderungszuschlag: Der Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasse­anlagen gewährt, wenn sie nach­weislich den Emissions­grenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten.

    Wichtig: Wie hoch Ihre Förder­summe ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen diese maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Förder­mittel nicht ausge­schöpft sind.

     

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