Die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt
Ab dem 27.02.2024 sind Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses, die dieses selbst bewohnen, antragsberechtigt.
So viel Förderung können Sie für den Heizungstausch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus erhalten:
30 % Grundförderung: Wenn Sie jetzt auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten Sie hierfür 30 % Grundförderung.
70 % Förderhöchstsatz: Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Fördersatz von maximal 70 %.
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erhalten Sie, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.
30 % Einkommens-Bonus: Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können Sie für die Erneuerung Ihrer Heizung zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30 % beantragen.
5 % Effizienz-Bonus: Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
2.500 € Emissionsminderungszuschlag: Der Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten.
Wichtig: Wie hoch Ihre Fördersumme ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus betragen diese maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.