Die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt
Voraussichtlich ab August 2024 sind Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern, selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEG‘s antragsberechtigt, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Heizungsförderung für alle anderen Gebäudetypen für Kommunen oder Unternehmen soll voraussichtlich ab August 2024 möglich sein.