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Voraussichtlich ab August 2024 Heizungsförderung für Eigentümer­innen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern, selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in WEG‘s antrags­berechtigt.

    Die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt

    Voraussichtlich ab August 2024 sind Eigentümer­innen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern, selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in WEG‘s antrags­berechtigt, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.

    Heizungsförderung für alle anderen Gebäudetypen für Kommunen oder Unternehmen soll voraussichtlich ab August 2024 möglich sein.

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