Energiemanagement EN 160001:500001
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Aktuell Info: Härtefallregelung §§40 (41)
BAFA Link §§ 40
Darlegung der Voraussetzung nach § 41 Abs. 1 Nr.
4 i.V.m. Abs. 2 S. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 für
Unternehmen des produzierenden
Gewerbes
Gemäß § 41 Abs. 1 EEG kann eine Begrenzung der
nach § 37 EEG weitergereichten Strommenge ein Unternehmen des
produzierenden Gewerbes nur erhalten, soweit es nachweist, dass
und inwieweit im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
1. der von einem
Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 37 Abs. 1 EEG
bezogene und selbst verbrauchte Strom an der Abnahmestelle 10
Gigawattstunden überstiegen hat,
2. das Verhältnis der Stromkosten zur
Bruttowertschöpfung des Unternehmens nach der Definition des
Statistischen Bundesamtes, Fachserie 4, Reihe 4.3, Wiesbaden
2007, 15 Prozent überschritten hat,
3. die Strommenge nach § 37 EEG anteilig an das
Unternehmen weitergereicht und von diesem selbst verbraucht
worden ist und
4. eine Zertifizierung erfolgt ist, die belegt,
dass der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung
des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind.
Download 1
Unternehmermerkblatt
Download 2 Merkblatt allgemein
In diesem Bereich dreht sich alles um ein
Effizientes Energiemanagement das in Unternehmen und
Industriebetrieben zur Energiereduzierung und Erzeugung von
Kenndaten genutzt werden kann.
Ich hoffe das diese
Erläuterungen verständlich wahren und stehe ihnen für weiter
Fragen zur Verfügung.
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